Für Berufstätige Defi-Träger kann der CardioMan also ein wichtiges Hilfsmittel sein. „Die meisten unserer Kunden benutzen ihn tatsächlich im Berufsleben.“ bestätigt Jochen Kurz im Gespräch. „Industriemechaniker zum Beispiel – aber auch Elektriker oder TÜV-Prüfer, die jeden Tag in einer anderen Umgebung arbeiten müssen.“

Hilfe beim Wiedereinstieg in den Beruf?

Viele Defi-Träger stehen im Berufsleben. Oft recherchieren die Betroffenen selbst, vielfach treten auch Betriebsärzte oder die Beauftragten für Arbeitssicherheit an die Firma MRC Systems heran. Gesetze und Vorgaben spielen dabei eine Rolle, aber auch, dass Arbeitgeber gute Mitarbeiter gerne im eigenen Betrieb halten wollen. Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung kann der CardioMan unter Umständen entscheidend sein. Uns wird von Nutzern immer wieder berichtet, dass Sie Ihren bisherigen Beruf Dank des Gerätes weiterhin ausüben können. Der CardioMan zeigt auf, wo tatsächlich Risiken bestehen, aber auch, wo keine Gefährdung vorliegt“, sagt Kurz.

Wie steht’s mit dem Elektro-Risiko im Alltag?

Die modernen Haushaltsgeräte sind zwar sicher, dennoch sind wir in unserem Alltag zunehmend von elektromagnetischen Quellen umgeben. Mobilfunkgeräte, W-LAN-Netze oder auch Handys gehören dazu. „Wenn ich den CardioMan direkt auf das Handy lege“ sagt Jochen Kurz „und ich werde angerufen, dann warnt er. Halte ich ihn aber in zehn Zentimeter Abstand, dann warnt er schon nicht mehr. Es kommt bei solchen Geräten also immer auch auf den Abstand an.“ Außerdem spiele die Abschirmung eine Rolle. Bei älteren Bohrmaschinen, Schweißgeräten oder Motorsägen zum Beispiel könne es deshalb sein, dass der CardioMan eine Warnung ausspricht.

Wer trägt die Kosten für den Cardio Man?

Für Berufstätige ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner. Patienten, die im Arbeitsleben stehen und nachweisen können, dass sie das Gerät im beruflichen Alltag brauchen, können bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Beantragen können sie diese Erstattung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, früher „betriebliche Rehabilitation“). Die Krankenkassen haben bis auf wenige Einzelfälle nicht die Möglichkeit, die Kosten zu übernehmen.

In vielen Fällen bezahlen die Betroffenen das Gerät aber auch gerne selbst, da es ihnen Sicherheit im Beruf, Hobby und Alltag gibt. Häufig übernehmen auch die Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter die Kosten und schaffen das Gerät an.

Text: Birgit Schlepütz
Foto: Ilona Kamelle-Niesmann
Quelle: Gespräch mit Jochen Kurz, Handbuch und Gebrauchsanleitung „Cardio Man“