Magnete und Defis
Immer wieder taucht zum Beispiel die Frage auf, wie weit Geräte, die Magnete beinhalten, sich auf den Defi auswirken. Grundsätzlich muss man dazu wissen, dass Defis mithilfe eines Magneten ausgeschaltet werden. Manchmal ist dies zum Beispiel zeitweise nötig, wenn Patientinnen oder Patienten operiert werden. Für das tägliche Leben gilt: Die meisten Magnete in Haushaltsgeräten sind mit ausreichendem Abstand zum Defi unkritisch. Ausreichend bedeutet dabei etwa 30 cm – es sei denn, auf der Verpackung des jeweiligen Gerätes ist eigens eine Warnung angegeben. Eine solche Warnung sollte man unbedingt beachten – und lieber jemanden ohne Defi bitten, das Gerät zu bedienen. Folgende Beispiele zeigen, wie viele Gegenstände mittlerweile Magnete enthalten – und wie Patientinnen und Patienten mit Defi damit umgehen können:
- magnetische Namensschilder, zum Beispiel in Seminaren: besser nicht nutzen
- magnetische Verschlüsse an Fahrradhelmen oder Halsketten: so wenig wie möglich nutzen
- Hörgeräte: unkritisch
- Kopfhörer: beim Hören unkritisch, aber nicht um den Hals legen, wenn man sie nicht nutzt
- Musikboxen: Abstand einhalten und bei Konzerten nicht vor die Boxen stellen
- Induktionsherd: Abstand einhalten, indem man zum Beispiel auf den hinteren Platten kocht
- ipads: Abstand einhalten und zum Beispiel nicht auf den Bauch legen, wenn man auf der Couch liegt und surft, Radio hört oder fernsieht
- iPhone 12: hier warnt der Hersteller selbst. Dort, wo auf dem Handy der Apfel zu sehen ist, befindet sich ein Magnet. Er ist als praktische Hilfe zur Befestigung gedacht, Patienten mit Defi oder Schrittmacher sollten aber genau deswegen aufpassen.
Wer sich vertiefender mit elektromagnetischer Strahlung befassen möchte, findet in folgenden Artikeln auf dieser Homepage weitere Informationen.
Der Defi am Lebensende
Auch das zweite, immer wiederkehrende, Thema hatte mit dem Magneten zu tun. Die Frage nämlich, ob man den Defi am absehbaren Lebensende ausschalten lassen darf. Das grundsätzliche Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmtheit lässt dies zu, so dass man das Recht hat, darum zu bitten. Ideal – auch für Angehörige und Mediziner*innen – ist es, wenn Patientinnen und Patienten diesen Wunsch in einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht festhalten. Da viele Defis auch eine Herzschrittmacherfunktion besitzen, ist es ganz wichtig zu wissen:
Ein Magnet schaltet einen Herzschrittmacher NICHT ab.
Diese Funktion bleibt weiter erhalten.
Am Sonntag stand dann mit Frau PD Dr. med. Julia Köbe aus dem Universitätsklinikum Münster (UKM) ebenfalls eine seit langem für die Defi-Liga engagierte Kardiologin an der Seite des stellvertretenden Vorsitzenden der Defi-Liga, Thorsten Schippmann. Die beiden hatten sich mit einem Defi-ABC auf den Arbeitskreis vorbereitet und zu nahezu jedem Buchstaben einen Begriff gefunden, zu dem Defi-Patienten immer wieder Fragen haben. „Antiarrhythmika“, „Elektroden“, „Reisen“ oder „Vorhofflimmern“ war dort zum Beispiel zu lesen. Am Ende kam es dann anders, aber für die Gäste ebenso zufriedenstellend: „Ich glaube,“ sagte Thorsten Schippmann, „jeder Buchstabe ist wohl drangekommen, nur das Alphabet müssen wir bis zum nächsten Jahr noch einmal üben.“
Frei übersetzt heißt dies wohl: Die Zeit verging wie im Flug, wir konnten viele Themen besprechen und offene Fragen medizinisch fundiert beantworten.