Der Verstand sagt, dass eine Vorsorgevollmacht wichtig ist. Dennoch scheuen sich viele Menschen davor, sie zu verfassen. Schließlich übertragen sie damit einer oder mehrerer Personen für den Fall der Fälle wertvolle Rechte und Pflichten. Um dieses Thema näher zu beleuchten, widmete die Herz in Takt Defi-Liga e.V. der Vorsorgevollmacht einen Gesprächskreis. Zu Gast waren die Sozialarbeiterin Antonia Rohfleisch und der Sozialarbeiter Christoph Koerber, die beide beim Sozialdienst katholischer Frauen e.V.(SkF e.V.) in Münster als amtlich bestellte Betreuer*innen tätig sind.
Bereits 2023 hatte sich angedeutet, dass es richtig war, sowohl samstags als auch sonntags einen offenen Arbeitskreis zu allen Fragen rund um das Leben mit dem Defi anzubieten. Auch in diesem Jahr hatten sich zu beiden Angeboten zahlreiche Gäste zusammengefunden.
Rolf Möllmann lebt in Mettingen, ist Operator in der Chemie, Feuerwehrmann bei der Feuerwehr Osnabrück und Mettingen, und aktiv bei der Aktion Lebensretter e.V.. Dort engagiert er sich dafür, dass Menschen bei einem Plötzlichen Herztod besser, schneller und häufiger reanimiert werden können. Einerseits durch eine möglichst flächendeckende Einführung von Defis in öffentlichen Gebäuden, bei Organisationen wie Soprtvereinen sowie an öffentlich zugänglichen Orten. Hinzu kommt die Öffentlichkeitsarbeit für die Notfallrettung. Denn Rolf Möllmann weiß, dass viele Menschen Angst haben, etwas falsch zu machen, wenn sie einen Menschen reanimieren sollen. Um mit dieser Angst aufzuräumen, brachte er zum letzten Gesprächskreis vor den Sommerferien nicht nur viele wichtige Informationen über die Notfallhilfe mit. Er hatte auch einen Vorführ-Defi und eine Test-Puppe dabei, an denen alle ihr neues Wissen ausprobieren konnten.
Manchmal sind es die Gespräche am Rande der Tagung, die wichtiges zutage fördern ... und die auch zu neuen Einsichten und Ideen führen: Ein wichtiges Anliegen der Defi-Liga ist es, immer auch ein offenes Ohr für die Angehörigen von Defi-Patienten zu haben. Denn nicht selten sind sie es, die den Plötzlichen Herztod ihrer Partner oder Kinder miterleben. Die rechtzeitig Hilfe holen oder beherzt mit den lebensrettenden Maßnahmen beginnen. Die aber nach einer geglückten Wiederbelebung weder kardiologische noch psychologische Unterstützung bekommen.
Menschen an ihrem Lebensende zu unterstützen – das gelingt mit fortschreitender Entwicklung der Palliativmedizin immer besser. Die medizinische Unterstützung ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die menschliche Begleitung spielt ebenso eine wichtige Rolle. Wie wichtig, das erfährt Katharina Sudkamp seit vielen Jahren als ehrenamtliche Mitarbeiterin der Hospizbewegung Münster e.V. Dort informiert sie Menschen darüber, wie sie bestimmen können, was sie als Patient wollen, wenn sie dies nicht mehr selbst entscheiden oder äußern können. Seit 2010 ist Katharina Sudkamp in der Hospizbewegung Münster e.V. Mitglied im Arbeitskreis Patientenverfügung. Für die Defi-Liga ein guter Grund, sie einmal als Referentin zu diesem Thema einzuladen. Das Thema war offenbar so relevant, dass die Reihen im Seminarraum der Akademie Franz Hitze Haus nicht nur gut gefüllt waren – es mussten sogar Stühle nachgeordert werden. Lesen Sie hier die Zusammenfassung des äußerst informativen Nachmittags.
Wenn ein Notarzt oder die Rettungssanitäter ins Haus kommen müssen, dann ist es meistens eilig. Nicht selten treffen sie dann dort auf Patienten, die bereits eine umfangreiche Krankheitsgeschichte haben und deshalb bestimmte Medikamente entweder nehmen oder unbedingt vermeiden müssen – zum Beispiel, weil sie allergisch darauf reagieren. Und oft genug treffen sie auch auf Angehörige, die zu aufgeregt sind, um auf die Schnelle präzise Angaben über die Medikation und das Krankheitsbild zu machen. Damit es im Notfall schnell gehen kann, nimmt nun die sogenannte „Notfalldose“ für alle Beteiligten den Stress aus der Situation.
Mehrere Entwickler bieten inzwischen Apps an, mit denen im Falls eines Falles die wichtigsten medizinischen Daten auf dem Handy angezeigt werden.
Ergänzt werden dies Angebote auch durch Notfall-Armbänder oder Notfall-Katen, auf denen die wichtigen Daten stehen, die Rettungskräften eine schnelle Hilfe ermöglichen.
Weiter Informationen für Android-Nutzer/innen: https://notfall-id.de/
iPhone-Nutzer/innen können mit der Health-App eine ähnliche Funktion einrichten.
Arbeitskreis "Erste Hilfe im Alltag" mit Rüdiger Körmann, Soest und Werner Nolte, Münster
Rüdiger Körmann und Werner Nolte hatten für den Arbeitskreis Erste-Hilfe menschengroße Puppen mitgebracht. An ihnen demonstrierten die beiden ausgebildeten Lebensretter zum Beispiel, wie man einer leblosen Person effektiv hilft. Ihr Arbeitskreis stand gleich zwei Mal auf dem Programm und war sowohl Samstag als auch Sonntag gut besucht. Vielen Teilnehmer_innen wurde im Rahmen der Gespräche auch noch einmal bewusst, wie lange ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs bereits zurückliegt. Und wie wichtig es ist, das eigene Wissen für eine Notsituation regelmäßig aufzufrischen.
Wir werden häufig gefragt, ob es bei der Beisetzung von Defi-Patienten besondere Dinge zu beachten gibt? Im Grunde gilt dies nur für einen Fall: Wünschte der Patient eine Einäscherung, gibt es unter Umständen Einschränkungen. Rechtsanwalt Stephan Neuser, Geschäftsführer des Bestatterverbands NRW e.V., hat diese für uns erläutert:
"Früher war es unter Umständen notwendig, dass Defibrillatoren von Bestattern, Ärzten oder medizinisch geschulten Mitarbeitern im Bestattungsinstitut oder in Krematorien vor der Einäscherung und nach vorheriger Einwilligung durch die Angehörigen entnommen wurden. Grund dafür war, dass während der Kremation die Gefahr kleinerer Verpuffungen bestand. Heute sind die meisten Krematorien in NRW so ausgerichtet, dass eine vorherige Entnahme nicht mehr erforderlich ist. Sollte ein Krematorium noch nicht entsprechend ausgestattet sein, nehmen die Bestatter, medizinische Mitarbeiter oder Ärzte vor der Einäscherung und nach vorheriger Einwilligung durch die Angehörigen den Defibrillator heraus. Gibt es eine Verfügung des Verstorbenen, die dieser Praxis entgegensteht, bleibt als Alternative der Weg in ein anderes Krematorium. Das einzige, was damit für die Hinterbliebenen verbunden sein kann, sind dann ggf. erhöhte Überführungskosten."
Für eine klassische Erdbestattung sind keine weiteren Vorkehrungen zu treffen. Verstorbene können mit dem Defibrillator bestattet werden.
Bevollmächtigung für Rechtsgeschäfte
Damit Menschen zu gegebener Zeit rechtlich durch eine Person ihres Vertrauens vertreten werden können, gibt es die Vorsorgevollmacht. Mit ihr können sie eine solche Person frei bestimmen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, für den Patienten rechtsverbindlich zu entscheiden und zu handeln. Die Fälle oder Bereiche, für die das gilt, werden in der Vorsorgevollmacht festgelegt. Sie ist besonders wichtig für Menschen, die alleine leben, nicht verheiratet sind oder in der Familie einen ganz bestimmten Menschen benennen möchten, zu dem sie ein tiefes Vertrauensverhältnis haben. Aber auch Ehepaare können sich nur mit einer Vorsorgevollmacht gegenseitig vertreten.