Wir werden häufig gefragt, ob es bei der Beisetzung von Defi-Patienten besondere Dinge zu beachten gibt? Im Grunde gilt dies nur für einen Fall: Wünschte der Patient eine Einäscherung, gibt es unter Umständen Einschränkungen. Rechtsanwalt Stephan Neuser, Geschäftsführer des Bestatterverbands NRW e.V., hat diese für uns erläutert:
"Früher war es unter Umständen notwendig, dass Defibrillatoren von Bestattern, Ärzten oder medizinisch geschulten Mitarbeitern im Bestattungsinstitut oder in Krematorien vor der Einäscherung und nach vorheriger Einwilligung durch die Angehörigen entnommen wurden. Grund dafür war, dass während der Kremation die Gefahr kleinerer Verpuffungen bestand. Heute sind die meisten Krematorien in NRW so ausgerichtet, dass eine vorherige Entnahme nicht mehr erforderlich ist. Sollte ein Krematorium noch nicht entsprechend ausgestattet sein, nehmen die Bestatter, medizinische Mitarbeiter oder Ärzte vor der Einäscherung und nach vorheriger Einwilligung durch die Angehörigen den Defibrillator heraus. Gibt es eine Verfügung des Verstorbenen, die dieser Praxis entgegensteht, bleibt als Alternative der Weg in ein anderes Krematorium. Das einzige, was damit für die Hinterbliebenen verbunden sein kann, sind dann ggf. erhöhte Überführungskosten."
Für eine klassische Erdbestattung sind keine weiteren Vorkehrungen zu treffen. Verstorbene können mit dem Defibrillator bestattet werden.