Nachweislich gesundheitlich Angeschlagene und Schwangere genießen aus Sicht des Gesetzgebers einen besonderen Schutzstatus. Für sie gilt, dass sie gesundheitsgefährdende Temperaturen am Arbeitsplatz keinesfalls hinnehmen müssen.
Kann der Arbeitgeber nicht dafür sorgen, dass die Raumtemperatur sich im Normalbereich (20 bis 26 Grad Celsius) bewegt, besteht für Mitarbeiter mit besonderem Schutzstatus und einem entsprechendem ärztlichen Attest sogar ein Recht auf Freistellung.