Defi-Trägern steht ein Schwerbehindertenausweis zu. Das geht aus der GdB/MdE-Tabelle (Grad der Behinderung/Minderung der Erwerbsfähigkeit) hervor. Darin können Patienten ihren Grad der Behinderung bzw. die Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit ablesen. Menschen nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators sind laut Tabelle, egal mit welcher Grunderkrankung, mindestens zu 50 Prozent schwerbehindert. Das ist die Schwelle zur Schwerbehinderung.
Fragen zum Defi-Ausweis, die haben augenscheinlich immer noch viele Defi-Träger. Denn beim Gesprächskreis „Defi-Ausweis“ mit dem Kardiologen Dr. Shahram Ramtin aus der Abteilung für Rhythmologie des Universitätsklinikums Münster wurde es richtig voll. Rund 30 Teilnehmer waren am 7. Oktober 2011 in die Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster gekommen und bekamen Antworten auf folgende Kernfragen: