Nebenwirkung
Eine Nebenwirkung liegt vor, wenn Wirkstoffe neben ihrer eigentlichen Wirkung eine unerwünschte Wirkung auslösen. Das können Müdigkeit oder Kopfschmerzen sein, aber auch gravierendere Probleme. Herstellerfirmen haben lange Jahre Forschungserfahrung mit den möglichen Nebenwirkungen ihrer Produkte und sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle bis dato bekannte Nebenwirkungen auf den Beipackzetteln von Medikamenten auszuweisen.
Nebenwirkungen sind nicht zwingend vorhersehbar, da jeder Körper anders reagiert. „Ich verstehe sehr gut, dass ein Beipackzettel einem Menschen Angst einflößen kann“, sagte Jan Borghorst im Gesprächskreis. „Es hilft aber nicht, ihn zu ignorieren. Kommen Sie lieber in die Apotheke, dort hilft man Ihnen, das zu verstehen, was für Sie wichtig ist.“
Wechselwirkung
Eine Wechselwirkung liegt vor, wenn Wirkstoffe verschiedener Medikamente miteinander interagieren. Sie können sich gegenseitig daran hindern, dass sie „verstoffwechselt“ werden und einander in ihrer Wirkung beeinflussen oder sogar aufheben. „Die Wechselwirkungen von Wirkstoffen zu kennen, ist relevant für jede Therapie“, so Jan Borghorst. „Weil sie aber vorhersehbar sind, sind sie auch vermeidbar. Das schützt Sie unter anderem vor unnötigen Einweisungen in ein Krankenhaus.“ Hier zwei Beispiele für Wechselwirkungen:
Ibuprofen + ASS: Wer einmal täglich Ibuprofen nimmt, sollte das ASS mindestens 30 Minuten zuvor einnehmen. Wer jedoch dreimal täglich Ibuprofen nimmt, hebt die herzschützende Wirkung des ASS auf.
Grapefruit: Bestimmte Stoffe in der Grapefrucht verhindern, dass Wirkstoffe im Darm „verstoffwechselt“ werden. Schon ab einem Glas pro Tag erhöht sich dadurch die Wirkstoffkonzentration im Körper. Mittlerweile sind über 80 Wirkstoffe bekannt, die „auf Grapefruits reagieren“. Darunter sind auch viele gängige Präparate wie Herz-Kreislauf-Mittel, Antibiotika, Krebsmittel und Blutfett-Senker. Orangen und Orangensaft sind erwiesenermaßen unbedenklich.
Kontraindikation
Eine Kontraindikation, Gegenanzeige oder auch Gegenindikation liegt vor, wenn ein an sich hilfreiches Diagnoseverfahren oder eine im Prinzip wirksame Therapie sich verbietet oder nur streng beaufsichtigt angewendet werden darf. Ein gängiges Beispiel für ein kontraindiziertes Diagnoseverfahren ist die MRT-Untersuchung bei Defi-Patienten ohne erwiesen MRT-fähiges Device.
Viele Apotheken nutzen eine Software, mit deren Hilfe sie unerwünschte Wechselwirkungen und Kontraindikationen beurteilen können.
Der Medikamentenplan hilft allen
Für Apotheker*innen ist es sehr hilfreich, wenn sie auf einer Liste alle Wirkstoffe im Überblick haben, die Patientinnen und Patienten einnehmen. Auf eine solche Liste gehören alle Medikamente des Medikamentenplans sowie frei verkäufliche Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel. „Denn“ so Jan Borghorst, „nur weil sie frei verkäuflich sind, bedeutet das nicht, dass sie garantiert frei sind von Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen.“ In den Apotheken könne man zudem mithilfe einer solchen Liste helfen, den richtigen Zeitpunkt für die Einnahme von Medikamenten zu wählen. Denn einige Wirkstoffe entfalten ihre volle Kraft erst dann, wenn sie explizit vor dem Essen, mit dem Essen oder nach dem Essen genommen werden. Angesichts der zahlreichen Vorteile ermunterte Jan Borghorst seine Gäste dazu, sich für eine Hausapotheke zu entscheiden und die Mitarbeitenden dort aktiv um das Führen einer solchen Liste zu bitten. Aus Gründen des Datenschutzes müssen Kundinnen und Kunden nämlich dazu explizit ihre Einwilligung erteilen. Die Krankenkassen bezahlen zudem einen Medikations-Check.
Quelle:
Arbeitskreis Jan Borghorst
Text: Birgit Schlepütz