Wer chronisch krank ist und regelmäßig bestimmte Arzneimittel benötigt, kann ab dem 1. März 2020 von seinem Arzt eine Wiederholungsverordnung bekommen. Dazu müssen die Mediziner auf dem Rezept vermerken, ob und wie oft das verordnete Medikament auf dieselbe Verschreibung wiederholt abgegeben werden darf. Pro Rezept sind nach der Erstausgabe maximal drei weitere "Lieferungen" durch den Apotheker möglich. Auch muss der Arzt angeben, wie lange das Folgerezept nach der Erstausgabe gültig ist. Fehlt diese Angabe, bleibt die Verschreibung drei Monate gültig. Das Arzneimittel ist jeweils in der gleichen Packungsgröße abzugeben.
Das Thema erhöhte Cholesterinwerte taucht immer wieder in unseren Gesprächsrunden auf.
Prof. Dr. H. Pavenstädt und die Oberärztin Frau Dr. Britta Otte von der Fettstoffwechsel- /Lipid-Ambulanz des UKM haben eine umfassende Informationszusammenstellung als Download veröffentlicht. Wir empfehlen allen die Lektüre dieser Patienteninformationen zu Fettstoffwechselstörungen (PDF-Datei).
Kontakt:
Fettstoffwechsel- /Lipid-Ambulanz des UKM
Anmeldung Tel: 0251-8344994
Sprechstunde: Mo-Fr 8.00-15.00 Uhr
Ein großes Thema für viele Defi-Träger_innen ist die Einnahme des Wirkstoffs Amiodaron. Er wird häufig verordnet und steuert den Rhythmus des Herzens gut – bleibt allerdings nicht ohne Nebenwirkungen. Diese wirken zum Teil schwer – nicht zuletzt, weil der Wirkstoff sich im Körper sammelt. So erleben fast alle Patienten, die das Medikament länger als ein halbes Jahr einnehmen, dass sich in ihrer Hornhaut Mikropartikel des Wirkstoffs angesammelt haben und das Sehen beeinträchtigen. Andere Patienten reagieren überempfindlich auf Licht, haben erhöhte T4-Werte sowie verminderte T3-Werte oder entwickeln eine Fehlfunktion der Schilddrüse. Auch auf die Lunge, die Nieren oder den Magen-Darm-Trakt kann Amiodaron wirken.
Dronedaron (Handelsname Multaq®) ist ein Medikament zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen (Antiarrhythmikum). Es ist aktuell nach den Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie zugelassen zur Therapie von anfallsartig (paroxysmal) auftretendem Vorhofflimmern bei Patienten, bei denen keine deutliche Einschränkung der Herzfunktion vorliegt. Nicht angewendet werden sollte Dronedaron bei Patienten, bei denen permanentes Vorhofflimmern vorliegt oder bei denen eine deutliche Einschränkung der Pumpleistung des Herzens diagnostiziert wurde. Eine Umstellung von Antiarrhythmika auf Dronedaron sollte nur nach Rücksprache mit dem betreuenden Kardiologen erfolgen.